Die Entscheidungen und das Handeln von Polizei und Ordnungsämtern, Schulen und Hochschulen, Gewerbestellen und Ausländerbehörden, Jugendämtern, Bau- oder Finanzbehörden – kurzum aller Stellen, die zum Wirkungsbereich der öffentlichen Gewalt gehören, unterliegen dem Verwaltungsrecht. Es besteht aus einem allgemeingültigen Teil und zahlreichen speziellen Normen, Gesetzen und Verordnungen, die jeden Bürger als Unternehmer oder Privatperson betreffen, in denen man aber schnell die Orientierung verliert. Dabei können im Kontakt mit Ämtern und Behörden schon einfache Formfehler zu weitreichenden oder nicht wieder gut zu machenden Nachteilen führen.
Wir beraten Mandanten in Verwaltungsverfahren, unterstützen sie mit unserem Fachwissen bei der Formulierung von Anträgen und bei der Anfechtung fehlerhafter Bescheide und vertreten sie kompetent in verwaltungsgerichtlichen Verfahren.
Ihr Ansprechpartner ist Rechtsanwalt Thomas Pliester, der als langjähriger Fachanwalt für Verwaltungsrecht über die notwendige Erfahrung und die Rechtskenntnisse im Verwaltungsrecht verfügt.