Mit Versicherungsverträgen ist es doch so: Man schließt sie ab, um sich gegen Risiken zu schützen und geht davon aus, dass die Versicherungsgesellschaft den Schaden reguliert, wenn er eingetreten ist. Was all die kleingedruckten Bedingungen, Minderungs- und Ausschlussklauseln oder Obliegenheitspflichten des Versicherungsnehmers bedeuten und wie kompliziert das Versicherungsrecht ist, realisiert der Versicherungsnehmer oft erst dann, wenn der Versicherer die Leistung ganz oder teilweise verweigert.
Was bei einem geringen Schadensumfang ärgerlich, aber verkraftbar scheint, kann bei größeren Summen im beruflichen Umfeld etwa für leitende Angestellte, Freiberufler und Selbständige, im Privatbereich zum Beispiel für Hauseigentümer und Mieter, Unfallbeteiligte oder Patienten rasch zur Existenzfrage werden.
Wir vertreten Versicherungsnehmer bei der außergerichtlichen und gerichtlichen Geltendmachung von Forderungen, beraten aber auch Versicherungsvermittler, -agenturen und –makler in rechtlichen Fragen.

Da Rechtsanwalt Dr. Eckhard Voßiek Fachanwalt für Versicherungsrecht ist und zudem die Qualifikation als Master of Insurance Law (LL.M.) besitzt, wird er gern für Sie zur Verfügung stehen.

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