Unsere Kanzlei hat langjährige Erfahrung bei der Gestaltung von Maklerverträgen und kennt sich mit den Fallstricken, die das Maklerrecht in der alltäglichen Praxis aufwirft, aus. Provisions- und Honorarforderungen, Schadensersatz- und Haftungsfragen, tatsächliche oder behauptete Fehler des Maklers bei der Vermittlung von Immobilien: Die Geschäftsbeziehungen zwischen Maklern und Kunden sind nicht nur sehr sensibel, sondern auch durch eine Vielzahl von Gerichtsurteilen geprägt. Unsere Fachanwälte haben stets die aktuelle Rechtssprechung im Blick und sind in der Lage, Makler und Maklerkunden bei allen juristischen Fragen kompetent zu beraten und wirkungsvoll zu vertreten.

Wenden Sie sich an Rechtsanwalt Thomas Pliester als unseren Immobilienrechtler.

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