Am Steuer eines Autos hat jede noch so unbescholtene Person ein erhebliches Risiko, straffällig zu werden. Das geht im Straßenverkehr häufig schneller als man denkt. Eine Unaufmerksamkeit, eine unbedachte Handlung, eine unüberschaubare Verkehrssituation kann dazu führen, dass Sie einem Ermittlungsverfahren der Staatsanwaltschaft ausgesetzt sind.

Zu den häufigsten Straftatbeständen gehören unerlaubtes Entfernen vom Unfallort, fahrlässige Tötung und fahrlässige Körperverletzung, Nötigung, Gefährlicher Eingriff in den Straßenverkehr, Gefährdung des Straßenverkehrs und Trunkenheit im Verkehr. Auch in solchen Fällen gilt, dass Sie nach Möglichkeit vom gesetzlich verankerten “Schweigerecht” gegenüber der Polizei Gebrauch machen sollten, um nach Akteneinsicht die optimale Verteidigungsstrategie einschlagen zu können.

Schalten Sie möglichst sofort einen Anwalt Ihres Vertrauens ein. Denn die möglichen Sanktionen bei Verkehrsstraftaten sind sehr umfassend und häufig auch in erheblichem Umfang einschneidend oder sogar existenzgefährdend.

Dr. Eckhard Voßiek ist Fachanwalt für Strafrecht und vertritt Sie in allen Angelegenheiten des Verkehrsstrafrechts engagiert und kompetent. Er ist sowohl Mitglied der Arbeitsgemeinschaft Strafrecht als auch der Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht im Deutschen Anwaltverein (DAV) e.V., Berlin.

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