Der Gewerbliche Rechtsschutz dient dem Schutz des geistigen Eigentums im gewerblichen Leben. Der Gewerbliche Rechtsschutz umfasst insbesondere das Markenrecht, Patentrecht, Designrecht und im weiteren Sinn auch das Wettbewerbsrecht. Rechtsanwalt André Sittartz ist bei MBK Rechtsanwälte Ansprechpartner in Fragen des Gewerblichen Rechtsschutzes.

Am Anfang eines wirtschaftlichen Erfolgs steht die Idee. Die Idee muss allerdings geschützt werden, damit sie nicht von anderen übernommen oder nachgeahmt wird. Wir beraten Sie umfassend zu den gewerblichen Schutzrechten und entwickeln Strategien von der Gestaltung der Lizenzverträge bis zur Markenanmeldung, um Ihr geistiges Eigentum zu schützen. Doch auch wenn beispielsweise Markenschutz oder Patentschutz besteht, kommt es dennoch zu Verletzungen dieser Rechte. Wir unterstützen unsere Mandanten bei der Verteidigung ihrer Rechte z.B. durch Abmahnungen, Unterlassungserklärungen, einstweilige Verfügungen oder Klagen. Umgekehrt gilt es auch, rechtliche Schritte einzuleiten, wenn Dritte wegen vermeintlichen Verstößn Ansprüche geltend machen.

 

Wir beraten und vertreten Sie u.a. im

  • Markenrecht
  • Patentrecht
  • Urheberrecht
  • Designrecht
  • Wettbewerbsrecht

 

Markenrecht

Eine Marke stellt für ein Unternehmen einen hohen Wert dar. Sie weist eine hohe Unterscheidungskraft zu den Produkten der Mitbewerber auf und prägt sich beim Verbraucher ein. Umso wichtiger ist der umfassende Schutz einer Marke. Bei der Anmeldung einer Marke sollte darauf geachtet werden, ob die Markenrechte nur im Inland, innerhalb der EU oder darüber hinaus gelten sollen. Außerdem muss darauf geachtet werden, dass die eigene Marke nicht die Rechte einer bereits bestehenden Marke verletzt. Werden eingetragene Markenrechte verletzt, kann dagegen konsequent vorgegangen und Schadensersatzansprüche geltend gemacht werden.

Patentrecht

Für technische Erfindungen kann ein Patent angemeldet werden. Der Patentinhaber kann Dritten die Nutzung untersagen und gegen Verstöße rechtlich vorgehen. Damit ein Patent beim Deutschen Patent- und Markenamt (DPMA) angemeldet werden kann, muss es sich bei der technischen Erfindung um eine Neuheit handeln, der eine erfinderische Tätigkeit zu Grunde liegt. Zudem muss die Erfindung gewerblich genutzt werden können. Es kann sinnvoll sein, ein Patent nicht nur im Inland, sondern auch innerhalb der EU und darüber hinaus anzumelden, um einen internationalen Patentschutz zu erlangen.

Urheberrecht

Das Urheberrecht schützt die kreative Leistung des Urhebers. Zu den kreativen Leistungen zählen insbesondere Texte, Musik, Filme, Fotografien, Bilder, Werke der Baukunst oder technische Zeichnungen. Der Urheber kann aufgrund seines Urheberpersönlichkeitsrechts verlangen, dass sein Name bei jeder Verbreitung des Werks genannt wird. Darüber hinaus kann er dagegen vorgehen, wenn sein Werk verändert oder beeinträchtigt wird. Zudem steht ihm auch die materielle Verwertung seiner Werke zu. Durch Lizenzverträge kann der Urheber anderen Nutzungsrechte an seinem Werk einräumen. Das Urheberrecht umfasst außerdem sog. Leistungsschutzrechte. Diese kommen z.B. bei der Herstellung von Filmen oder Tonträgern oder auch bei der Ausstrahlung von Sendungen zum Tragen. Wir beraten Urheber beim Schutz ihres geistigen Eigentums und ergreifen bei Urheberrechtsverletzungen geeignete rechtliche Maßnahmen von Abmahnungen über Unterlassungsansprüche bis hin zu Schadensersatzklagen.

Design und Geschmacksmuster

Designs und Geschmacksmuster können durch Eintragung rechtlich geschützt werden. Der Schutz umfasst Form und Farbe des Produkts. Voraussetzung für die Eintragung ist die Neuheit des Designs. In Deutschland kann ein Design geschützt werden, innerhalb der EU können Geschmacksmuster eingetragen werden. Der Inhaber hat das ausschließliche Nutzungsrecht an dem Design oder Geschmacksmuster und kann die Nutzung durch Dritte verbieten.

Wettbewerbsrecht

Der Gewerbliche Rechtsschutz im Wettbewerbsrecht umfasst das Lauterkeitsrecht. Durch das Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG) wird das Verhalten der Marktteilnehmer untereinander geregelt. Es bietet Schutz vor einem unlauteren Verhalten eines Konkurrenten. Zu unlauterem Verhalten unter den Mitbewerbern zählt beispielsweise irreführende Werbung, das Nachahmen von Produkten, aggressive Verkaufsmethoden, die Ausbeutung und Verwertung fremder Leistungen, die Behinderung des Mitbewerbers oder die Verletzung von Geschäftsgeheimnissen. Verstöße gegen das Wettbewerbsrecht können hart sanktioniert und Unterlassungs- und Schadensersatzansprüche geltend gemacht werden.