Die Zusammenarbeit von Ärzten beruht auf gesellschaftsrechtlichen Grundlagen. Ob Praxisgemeinschaft, Gerätegemeinschaft, Arztgesellschaft, bei Streit unter den Ärzten über die Grundlagen ihrer Zusammenarbeit oder bei Praxiskauf oder -aufgabe beraten wir Sie aufgrund unserer jahrelangen Erfahrung als Fachanwälte.
Sofern Bankgespräche anstehen oder Sicherheitenverträge neu zu verhandeln sind, werden Sie gerne von Rechtsanwalt Dr. Joachim Albertz unterstützt.

Telefon: 02161 / 92 95 32
Rechtsgebiete:
-Arbeitsrecht
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nachfolge
-Mergers & Acquisitions
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