Die Zusammenarbeit von Ärzten beruht auf gesellschaftsrechtlichen Grundlagen. Ob Praxisgemeinschaft, Gerätegemeinschaft, Arztgesellschaft, bei Streit unter den Ärzten über die Grundlagen ihrer Zusammenarbeit oder bei Praxiskauf oder -aufgabe beraten wir Sie aufgrund unserer jahrelangen Erfahrung als Fachanwälte.
Sofern Bankgespräche anstehen oder Sicherheitenverträge neu zu verhandeln sind, werden Sie gerne von Rechtsanwalt Dr. Joachim Albertz unterstützt.