Sie haben durch Beratungsfehler Ihrer Bank, Sparkasse oder Ihres Vermögensverwalters Verluste erlitten?

Bank- und Kapitalanlagerecht gehören traditionell zu einem Schwerpunkt unserer anwaltlichen Tätigkeit. Wir vertreten kompetent Ihre Interessen, wenn es um die Durchsetzung von Ansprüchen aus fehlerhafter Anlageberatung oder Vermögensverwaltung geht. Betroffene Produkte sind unter anderem Aktien, Aktienanleihen, Derivate, Devisen, Futures, Investmentfonds, Obligationen, Optionen, Swaps und Zertifikate aller Art. Auch Bürgschafts- und Kreditrecht gehören zum Spektrum unserer anwaltlichen Fallbearbeitung.

In unserem Lexikon zum Bankrecht erklären wir Ihnen einige wichtige Begriffe aus dem Bankrecht.

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