Das Betriebsverfassungsrecht regelt die Zusammenarbeit zwischen Unternehmen als Arbeitgeber und dem Betriebsrat als Interessenvertretung der Beschäftigten. Im Verhältnis zwischen diesen Parteien treten zahlreiche rechtliche Fragestellungen auf, die sowohl organisatorische als auch Probleme der Mitbestimmung betreffen. Unsere Kanzlei berät Unternehmen/Betriebsräte sowohl bei Fragen zu Wahlen, Kosten und Anliegen des Betriebsrats als auch bei der Ausgestaltung von Betriebsvereinbarungen, Verhandlungen mit dem Betriebsrat/Unternehmen und Mitbestimmungsverfahren in wirtschaftlichen oder personellen Angelegenheiten.

Rechtsanwalt Dr. Joachim Albertz und Rechtsanwalt Dr. Arne Kaumanns – als Fachanwälte für Arbeitsrecht – sind hier gerne Ihre Ansprechpartner.

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