Wenn Banken zusätzliche Sicherheiten verlangen, ist häufig die Familie oder der Gesellschafter gefragt. Die Rechtsprechung hat vielfältige Ansätze, wann Bürgschaften wegen Sittenwidrigkeit nichtig sind. Vor Abgabe der Bürgschaft sollte sich der Bürge auch fragen, ob er im Falle der Inanspruchnahme die Zahlung leisten kann und will.

Bei dem Wunsch nach Abgabe einer Bürgschaft oder bei Inanspruchnahme aus einer in der Vergangenheit übernommenen Bürgschaft helfen wir Ihnen gern.