Etwa 95 Prozent aller Bußgeldverfahren sind verkehrsrechtliche Verfahren: Bußgeldbescheide wegen Geschwindigkeitsüberschreitung, Abstandsunterschreitung, Rotlichtverstößen, Alkohol am Steuer oder anderer Ordnungswidrigkeiten unterhalb der Verkehrsstraftaten beschäftigen landauf landab die Bußgeldstellen und Amtsgerichte.

Dies führt immer häufiger zu Fließbandentscheidungen im „Viertelstundentakt“, bei denen Verkehrsteilnehmer ohne anwaltlichen Beistand schnell unter die Räder geraten können – und dies mit erheblichen Konsequenzen: Hohe Geldbußen, Fahrverbote oder gar der Entzug der Fahrerlaubnis können schlimme Konsequenzen haben, berufliche Existenzen zerstören oder das soziale Umfeld des Betroffenen und seiner Familie nachhaltig gefährden.

Wir sehen es als Verpflichtung an, uns nicht dem Phänomen der Fließbandentscheidungen anzupassen, sondern die Interessen unserer Mandanten nachhaltig zu verteidigen. Sie werden überrascht sein: wer den Mut und die Nerven hat, sich gegen Vorwürfe der Ordnungsbehörden zu wehren, hat auch in – auf den ersten Blick – aussichtslosen Fällen die Chance auf ein positives Ergebnis im Verfahren.

Vertrauen Sie nicht auf Aussagen von Laien und Bekannten, sondern informieren sich über das Bußgeldrecht und die Verteidigungsmöglichkeiten. Rechtsanwalt Dr. Eckhard Voßiek, ist Fachanwalt für Strafrecht.