Die Zeiten, als Gewerbetreibende oder mittelständische Unternehmen ihren Geschäften nachgehen und den Umgang mit den Hinterlassenschaften getrost der öffentlichen Hand überlassen konnten, sind längst passé. Nationale und europäische Normen haben nicht nur für einen rasanten Wandel und harten Wettbewerb in der Entsorgungswirtschaft gesorgt, sondern auch eine Vielzahl von Rechten und Pflichten begründet, die eine gleichzeitig kostengünstige und rechtssichere Entsorgung oder Verwertung zur Herausforderung für den Mittelstand machen. Wir beherrschen die Spielregeln des Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetzes ebenso wie der zahlreichen Verordnungen, die zum Entsorgungsrecht gehören und stehen Ihnen mit diesem Wissen zur Seite.

Rechtsanwalt Thomas Pliester hilft dabei als Fachanwalt für Verwaltungsrecht bei den öffentlich-rechtlichen und Rechtsanwalt F. Manfred Koch bei den privatrechtlichen Aspekten. Dabei kommt uns und damit auch unseren Mandanten die Jahrzehnte währende Beratungs- und forensische Tätigkeit für eines der größten Entsorgungsunternehmen in Deutschland zugute.

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