Das Erbrecht ist das komplexeste Rechtsgebiet im Bürgerlichen Gesetzbuch. Gleichzeitig ist es eines der konfliktträchtigsten Bereiche unseres Alltags. Bei jeder sechsten Erbschaft kommt es zum Streit – und dies nicht erst, seit das Erbvolumen in Deutschland stetig ansteigt. Frühzeitige Planung und Gestaltung von Testamenten und Nachfolgeregelungen kann solchen Konflikten vorbeugen. Wir beraten Familienunternehmer und private Erblasser bei der vorausschauenden Regelung der Unternehmens- oder Vermögensnachfolge. Gemeinsam mit den Mandanten suchen wir nach auf ihre Wünsche abgestimmte, rechtssichere, wirtschaftlich sinnvolle und steueroptimierte Lösungen für die letztwillige Verfügung.

Unterstützung leisten wir darüber hinaus in allen Fragen, die die Gültigkeit des Testaments oder einer letztwilligen Verfügung, einer Pflichtteilsberechtigung und die Höhe des hinterlassenen Vermögens betreffen.

Die Rechtsanwälte F. Manfred Koch und Michael W. Klein sind hier gerne Ihre Ansprechpartner.

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