Luftverunreinigungen, Lärm, Licht, Erschütterungen, Wärme, Strahlung: Das Bundes-Immissionsschutz-Gesetz und die dem Rechtskreis zugehörigen Verordnungen und Normen sollen uns Menschen, aber auch Flora und Fauna, den Boden, Wasser und Luft vor schädlichen Umwelteinwirkungen schützen.

Bedeutung hat das Immissionsschutzrecht nicht nur bei der Genehmigung, beim Bau und beim Betrieb großer Industrieanlagen. Auch Freizeiteinrichtungen, kleine und mittelständische oder landwirtschaftliche Betriebe sind den Regelungen unterworfen, die Ursache zahlreicher rechtlicher Auseinandersetzungen zwischen Betreibern, Behörden oder Anliegern sind. Solche Streitigkeiten werden in der Regel von Gutachten und Gegengutachten begleitet.

Wir unterstützen Mandanten mit unserer rechtlichen Expertise in Genehmigungsverfahren oder bei behördlichen Anordnungen, die bereits bestehende Anlagen betreffen. Unser fachlicher Rat kann Ihnen auch helfen, wenn Sie sich gegen unzulässige Immissionen wehren und schützen möchten. Rechtsanwalt Thomas Pliester – als Fachanwalt für Verwaltungsrecht steht Ihnen gerne zur Seite.

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