Grenzüberschreitende Kontakte, Vertrags- und Geschäftsbeziehungen gehören für viele Menschen zum alltäglichen Leben – und die Handelsbeziehungen von deutschen Unternehmen erstrecken sich über den gesamten Globus. Ob dabei deutsches Recht oder die Normen eines anderen Staates anzuwenden sind, entscheidet sich im Internationalen Privatrecht. Anders als es der Begriff vermuten lässt, ist das IPR aber kein länderübergreifendes Recht: Jeder Staat hat ein eigenes internationales Privatrecht. So kann ein und derselbe Sachverhalt ganz verschiedenen oder sogar völlig gegensätzlichen Regeln unterliegen. Außerdem beeinflussen europäische Normen die fortschreitende Rechtsentwicklung. Bei juristischen Problemen mit Auslandsbezug ist deshalb der Rat eines erfahrenen Anwalts unerlässlich. Wir helfen Ihnen den richtigen Ansatz zu finden.

Rechtsanwalt Dr. Arne Kaumanns berät Sie gern.