Kündigungsschutz ist eine im deutschen Arbeitsrecht seit langem verankerte Ausnahme von dem Grundsatz, dass alle auf Dauer angelegten Verträge unter Einhaltung bestimmter Fristen von den Vertragsparteien frei, also ohne besondere Gründe, gekündigt werden können.

Im Arbeitsrecht soll der Kündigungsschutz aus sozialen Erwägungen verhindern, dass Arbeitnehmer infolge einer Kündigung des Arbeitgebers ihre wirtschaftliche Existenzgrundlage verlieren, ohne dass dafür ein hinreichender Grund gegeben ist. Hierbei unterscheidet man zwischen dem allgemeinen Kündigungsschutz, der den Schutz aller Arbeitnehmer nach dem Kündigungsschutzgesetz bezweckt, und dem besonderen Kündigungsschutz, der einzelne Personengruppen in besonderer Weise gegen arbeitgeberseitige Kündigungen schützen will.

Was auf dem Papier relativ einfach aussieht, ist in der Praxis oft kompliziert: So wird zwischen ordentlicher und außerordentlicher (fristloser) Kündigung, personen-, verhaltens- und betriebsbedingter Kündigung unterschieden.

Wenn Sie als Unternehmer oder Arbeitnehmer Fragen zum Kündigungsschutz haben, sind unsere Fachanwälte für Arbeitsrecht Dr. Joachim Albertz und Dr. Arne Kaumanns ihre Ansprechpartner.

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