M & A – Fusionen und Übernahmen – bezieht sich auf wirtschaftliche und rechtliche Vorgänge im Zusammenhang mit der Fusion oder der Übernahme von Unternehmen.

MBK Rechtsanwälte – hier insbesondere die Rechtsanwälte Dr. Eckhard Voßiek und Dr. Joachim Albertz – beraten und unterstützen Sie in allen Fällen der Unternehmensübernahme von der Unterzeichnung einer ersten Absichtserklärung (Letter of Intent) über die sorgfältige Prüfung des Zielunternehmens (Due-Diligence-Prüfung) bis hin zum Vertragsabschluss.

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