Zum öffentlichen Baurecht gehören sowohl das Bauplanungsrecht als auch das Bauordnungsrecht. Wir beraten und unterstützten unsere Mandanten bei der Durchsetzung berechtigter Ansprüche auf Erteilung einer Baugenehmigung oder eines Vorbescheides, bei der Abwehr von Bauordnungsverfügungen, bei der Abwehr unzulässiger baulicher Anlagen in der Nachbarschaft und in allen Fragen, die sich aus der Aufstellung oder Änderung von Bebauungsplänen, Flächennutzungsplänen und anderen städtebaulichen Satzungen (Veränderungssperren, Gestaltungssatzungen, Entwicklungs- oder Erhaltungssatzungen etc.) ergeben. Auch in denkmalschutzrechtlichen Fragen sind wir ein zuverlässiger Ansprechpartner.

Als Fachanwalt für Verwaltungsrecht, zu dem das öffentliche Baurecht zählt, ist Rechtsanwalt Thomas Pliester vornehmlich Ihr Beratungspartner.

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