(Owi-Recht)
Mit tatsächlichen oder vermeintlichen Ordnungswidrigkeiten werden wir – obschon diese Form der unterhalb der Straftat angesiedelten Regelverletzung auch in anderen Lebensbereichen vorkommt – am häufigsten wohl als Verkehrsteilnehmer konfrontiert. Ordnungswidrigkeiten werden häufig mit Bußgeldern geahndet. Bleibt das „Knöllchen“ fürs Falschparken zwar ärgerlich, aber ohne große Konsequenzen, können Geschwindigkeits- und Rotlichtverstöße oder Alkoholfahrten schnell zu Fahrverboten und zur Entziehung der Fahrerlaubnis führen, die für Außendienstmitarbeiter oder Berufskraftfahrer fatale Folgen haben.

Wir informieren unsere Mandanten über ihre Rechte und Möglichkeiten, überprüfen Bußgeldbescheide, begleiten das Owi-Verfahren und übernehmen die Kommunikation mit Behörden und Bußgeldstellen. Gegenüber der Fahrerlaubnisbehörde klären wir – wenn nötig auch gerichtlich – die Eintragung, Löschung oder Verjährung von Punkten.

Unser Spezialist für diesen Rechtsbereich ist Rechtsanwalt Dr. Eckhard Voßiek

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