Dass die Teilnahme am Straßenverkehr Risiken birgt, ist zwar ein Allgemeinplatz, aber deshalb nicht weniger wahr: Aus Verkehrsunfällen resultieren oft erhebliche Sach- und Personenschäden mit hohen Folgekosten für alle Beteiligten. Dazu kommt ein enormes Konfliktpotenzial zwischen Unfallverursacher, Geschädigtem und Versicherungsgesellschaften, oft schon bei der Klärung der einfachsten Sachverhalte rund um den Unfallhergang.
Wenn es dann um Fragen geht wie Schuld oder Mitschuld, Prüfung von Zeugenaussagen und gutachterliche Stellungnahmen, die Aufstellung, Bezifferung und Bewertung von Sachschäden, Sachfolgeschäden und Personenschäden oder die Beurteilung von Schadensersatzansprüchen und Schmerzensgeld, ist die Unterstützung durch einen erfahrenen Verkehrsrechtler mehr als ratsam. Von Vorteil für unsere Mandanten ist, dass der Kanzlei auch ausgewiesene Experten für Versicherungsrecht, Ordnungswidrigkeitenrecht und Strafrecht gehören.
Wenden Sie sich bei verkehrsrechtlichen Fragen bitte direkt entweder an Rechtsanwalt Dr. Arne Kaumanns oder an Frau Rechtsanwältin Jennifer Reichel.