Sie vermuten wettbewerbswidriges Verhalten der Konkurrenz, eines ehemaligen Mitarbeiters oder Geschäftspartners? Sie ärgern sich über irreführende Werbebotschaften der Mitbewerber oder sind selbst dem Vorwurf ausgesetzt, sich unlauterer Methoden zu bedienen? Dann sollten Sie mit anwaltlicher Hilfe rasch, aber überlegt handeln, bevor unübersehbarer Schaden entsteht. Wir unterstützen unsere Mandanten sowohl bei der außergerichtlichen Klärung der Vorwürfe als auch in gerichtlichen Auseinandersetzungen.

Rechtsanwalt F. Manfred Koch hat eine Vielzahl von Wettbewerbsverfahren vor der Kammer für Handelssachen geführt und ist daher für dieses Rechtsgebiet Ihr fachkompetenter Gesprächspartner.

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