Gesellschaftsrecht, Handelsrecht, Vertragsrecht, Zivilrecht… Das Wirtschaftsrecht umfasst eine Vielzahl von Gesetzen und Normen, welche die unternehmerische Tätigkeit regeln. Unsere Beratung in Fragen des Wirtschaftsrechts beginnt bei der Gestaltung und Durchsetzung von Verträgen (vom Kauf-, Miet- und Werkvertrag bis zum Gesellschaftsvertrag), umfasst aber auch komplexe unternehmerische Entscheidungen, wie die Gründung, den Kauf oder Verkauf von Unternehmen, die Unternehmensnachfolge, Sanierungen und Umstrukturierungen oder die Errichtung von Stiftungen.

Wir beraten unsere Mandanten, seit Jahrzehnten insbesondere den Mittelstand, in allen Bereichen des Wirtschaftsrechts. Wo nötig, setzen wir die Rechte und Interessen unserer Mandanten vor Behörden und Gerichten in ganz Deutschland durch. Ihre vorrangigen Ansprechpartner in allen Fragen zum Wirtschaftsrecht sind die Rechtsanwälte F. Manfred Koch, Dr. Joachim Albertz oder Dr. Eckhard Voßiek.

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