Wer eine Eigentumswohnung kauft, erwirbt in der Regel gleichzeitig auch Teileigentum an anderen Gebäudeteilen und / oder an dem Grundstück. Das birgt Konfliktpotenzial mit den anderen Wohnungseigentümern oder auch der Verwaltung. Als Fachanwalt für Mietrecht und Wohneigentumsrecht verfügt Rechtsanwalt Thomas Pliester über langjährige Erfahrung und ist als Partner von MBK Rechtsanwälte kompetenter Ansprechpartner in allen Fragen des Wohnungseigentumsrechts und Immobilienrechts.

Mit dem Erwerb einer Eigentumswohnung geht für viele Menschen ein Traum in Erfüllung. Der Kauf einer Eigentumswohnung ist eine Anschaffung, die zumeist nur einmal im Leben getätigt wird und auch angesichts der Investitionssumme eine intensive Vorbereitung benötigt. Dabei geht es u.a. um die Gestaltung von Kauf-, Kredit- und Konsortialverträgen.

Rechtliche Grundlage für das Wohneigentumsrechts ist das Gesetz über das Wohnungseigentum und das Dauerwohnrecht, auch kurz Wohnungseigentumsgesetz (WEG) genannt. Nach dem WEG kann an einer Wohnung das Wohnungseigentum und an anderen Räumen des Gebäudes, die nicht Wohnzwecken dienen, Teileigentum erworben werden. Zudem regelt das Gesetz die Rechte und Pflichten der Wohnungseigentümer untereinander sowie die Aufgaben und Pflichten der Verwaltung.

Die Besonderheit des Wohnungseigentumsrechts liegt darin begründet, dass an der Wohnung das Eigentum erworben wird, an anderen Gebäudeteilen oder am Grundstück aber nur Teileigentum. Die Wohnungseigentümer werden somit Mitglieder einer Wohnungseigentümergemeinschaft. Die Wohnungseigentümergemeinschaft trifft wiederum wichtige Beschlüsse zur Modernisierung oder Instandhaltung des gemeinschaftlichen Eigentums. An diese Beschlüsse sind die Wohnungseigentümer zu großen Teilen gebunden, was wiederum zu einem erhöhten Konfliktpotenzial führt. Ein Streitpunkt ist z.B. die Verteilung der Kosten. Häufig ist diese Last abhängig von der Größe des im Grundbuch eingetragenen Miteigentumsanteils, der nicht zwangsläufig im Einklang mit der Größe der Wohnung steht. Die Miteigentümer haben aber auch die Möglichkeit, einen anderen Verteilerschlüssel zu beschließen. Eine ähnliche Problematik kann sich in Bezug auf die Stimmrechte entwickeln.

Gegen die Beschlüsse der Wohnungseigentümergemeinschaft kann binnen eines Monats nach der Beschlussfassung Klage eingereicht werden.

Weiteres Konfliktpotenzial entsteht darüber hinaus häufig auch im Zusammenspiel mit der Hausverwaltung. Grund dafür kann sein, dass die Verwaltung die Beschlüsse der Eigentümerversammlung nicht ordnungsgemäß umsetzt oder sich weigert, eine außerordentliche Eigentümerversammlung einzuberufen.

Eine Besonderheit kommt auf Wohnungseigentümer zu, wenn sie ihre Eigentumswohnung nicht selbst nutzen, sondern vermieten. Dann haben sie nach wie vor ihre Pflichten im Hinblick auf das gemeinschaftliche Eigentum zu erfüllen und tragen gleichzeitig auch die Rechte und Pflichten eines Vermieters. Auch hier kann es beispielsweise bei der Abrechnung der Nebenkosten zu rechtlichen Auseinandersetzungen kommen.

Im Wohneigentumsrecht stoßen viele Interessen aufeinander, die zu rechtlichen Auseinandersetzungen führen können und juristische Beratung erfordern. Wir beraten beim Kauf oder Verkauf einer Immobilie, bei der Gestaltung von Verträgen, bei Meinungsverschiedenheiten in der Wohnungseigentümergemeinschaft oder auch beim Antrag auf Erteilung einer Baugenehmigung. Auch wenn sie juristischen Rat und Unterstützung bei der Aufteilung von Wohn- oder Gewerbeobjekten, bei der Bewirtschaftung von Immobilien, oder bei drohender Zwangsversteigerung benötigen, helfen wir gerne weiter.

Als Immobilienrechtler und Fachanwalt für Miet- und Wohneigentumsrecht ist Rechtsanwalt Thomas Pliester Ihr kompetenter Ansprechpartner.

Vor allem Rechtsanwalt Thomas Pliester als unser Immobilienrechtler wird Ihnen helfen. Schließlich ist er Fachanwalt für Mietrecht, WEG-Recht und Verwaltungsrecht.

In unserem Lexikon zum Mieteigentumsrecht haben wir Ihnen einige wichtige Begriffe zusammengefasst

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