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Erstattungsansprüche wegen Reisestornierung aufgrund der Corona-Pandemie

Infolge der Corona-Pandemie können viele gebuchte und bereits gezahlte Reisen nicht durchgeführt werden. Bei einer Pauschalreise heißt dies, dass der Reisende sein Geld zurückverlangen kann. Viele Reiseveranstalter verweisen Ihre Kunden auf Gutscheine. Derzeit besteht hierfür jedoch keine rechtliche Grundlage. Gleiches gilt bei der Stornierung eines einzeln oder separat gebuchten Hotelaufenthalts oder Fluges. Auch hier können geleistete Zahlungen von den Hoteliers oder Airlines zurückverlangt werden. Ist auch Ihre Reise aufgrund der Corona-Pandemie storniert worden, wenden Sie sich an uns. Wir helfen Ihnen gerne dabei, Ihre Ansprüche gegenüber Ihrem jeweiligen Vertragspartner durchzusetzen. RA André Sittartz

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