Bundesrat will Bußgelder für Mietwucher verdoppeln
Mietwucher soll härter bestraft werden. Dies fordert der Bundesrat und beschloss am 11.2.2022 auf Initiative von fünf Ländern einen entsprechenden Gesetzesentwurf in den Deutschen Bundestag einzubringen.
Dieser Gesetzentwurf sieht vor, den Bußgeldraum für unangemessene Mietforderungen auf 100.000,- € zu verdoppeln und die Voraussetzungen für das Vorliegen des Mietwuchers zu erleichtern. Zukünftig soll es ausreichen,dass die vereinbarte Miete die ortsübliche Vergleichsmiete um 20 % übersteigt und das Angebot an günstigem Wohnraum gering ist. Bisher müssen Mieter nachweisen, dass sie sich vergeblich um eine günstige Wohnung bemüht haben und der Vermieter diese Zwangslage ausgenutzt hat. Dieses Ausnutzen ließ die Vorschrift bisher in der Praxis weitgehend leer laufen.
Rechtsanwalt Thomas Pliester
Dieser Gesetzentwurf sieht vor, den Bußgeldraum für unangemessene Mietforderungen auf 100.000,- € zu verdoppeln und die Voraussetzungen für das Vorliegen des Mietwuchers zu erleichtern. Zukünftig soll es ausreichen,dass die vereinbarte Miete die ortsübliche Vergleichsmiete um 20 % übersteigt und das Angebot an günstigem Wohnraum gering ist. Bisher müssen Mieter nachweisen, dass sie sich vergeblich um eine günstige Wohnung bemüht haben und der Vermieter diese Zwangslage ausgenutzt hat. Dieses Ausnutzen ließ die Vorschrift bisher in der Praxis weitgehend leer laufen.
Rechtsanwalt Thomas Pliester